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Nach unserer Auffassung gibt es angesichts der erzielten Ergebnisse keinen Grund, die primär auf die Beschränkung von Gesundheitsschäden ausgerichtete Drogenpolitik grundsätzlich zur Diskussion zu stellen. Es gibt demnach auch keinen Anlaß, sie grundlegend zu ändern. Tiefgreifende Änderungen könnten sich sogar nachteilig auf die Volksgesundheit auswirken. Allerdings zwingen die drei hier genannten Komplikationen - die Belästigung der Bürger, die organisierte Kriminalität und die Kritik des Auslandes wegen bestimmter externer Auswirkungen der Politik - zu einer genauen Analyse der Probleme, die sich in der Praxis ergeben und zu entsprechenden Korrekturen in Teilbereichen. Laut Koalitionsabkommen soll die relativ erfolgreiche niederländische Behandlung des Drogenproblems fortgesetzt werden; bestimmte Differenzierungen sollen vorgenommen und neue Möglichkeiten erprobt werden. Besondere Aufmerksamkeit soll Begleiterscheinungen des Drogenkonsums, wie der Belästigung der Bevölkerung, gelten.
Anpassungen der Maßnahmen im Zusammenhang mit den sich fortwährend ändernden Umständen sowohl auf der Angebots- als auch auf der Nachfrageseite der verschiedenen Drogenmärkte sind ebenfalls erforderlich. Änderungen in der Gruppenstruktur und sozialen Herkunft der Drogenkonsumenten und das Angebot neuer Drogen machen neue Maßnahmen notwendig. Die Stabilisierung der Gruppenstruktur der Heroinsüchtigen in den Niederlanden hat zur Folge, daß die Suchthilfe sich auf ältere Klienten mit ernsten physischen und psychischen Problemen richten muß. Heroin hat, wie bereits gesagt, unter Jugendlichen stark an Popularität eingebüßt; die Anzahl primär Kokainsüchtiger hält sich offenbar in Grenzen. Die sog. Designerdrogen wie Ecstasy finden - bei riesigen House- Parties, aber auch anderswo - dagegen mehr Abnehmer. Diese Drogen erfordern neue Maßnahmen.
Schließlich hat sich offenbar auch die Haltung der Bevölkerung gegenüber Drogenabhängigen geändert. Einerseits hat man sich bis zu einem gewissen Grad an bestimmte Formen des Drogenkonsums gewöhnt, anderseits wird die Drogensucht immer weniger als Entschuldigung akzeptiert, wenn andere Schaden leiden. Die Toleranz gegenüber Kriminalität, verschiedenen Begleiterscheinungen des Drogenkonsums und asozialem Verhalten von Drogenabhängigen hat abgenommen.
Gerade zur pragmatischen niederländischen Drogenpolitik gehört ein großes Maß an Offenheit, kritischer Einstellung und Flexibilität. Auf auftretende Komplikationen und neue Trends wird man adäquate, d.h. realistische Antworten finden müssen.
In der in den Niederlanden geführten Diskussion über die bei der Drogenpolitik auftretenden Komplikationen wurde von verschiedener Seite für eine weitgehende oder sogar völlige Legalisierung weicher und harter Drogen plädiert*. Das Kabinett hat geprüft, ob eine Legalisierung möglich und wünschenswert ist, und ist zu den folgenden Schlußfolgerungen gelangt.
Entsprechend den niederländischen Auffassungen über die Schädlichkeit der verschiedenen Arten von Drogen muß ein Unterschied zwischen der Legalisierung harter bzw. weicher Drogen gemacht werden. Angesichts der Schädlichkeit harter Drogen überwiegen aus Gründen der Volksgesundheit die Bedenken in bezug auf drogenpolitische Maßnahmen, die eine Zunahme der Anzahl der Konsumenten zur Folge hätten. Die Befürworter einer Legalisierung schieben diese Bedenken zu leicht beiseite. Auch wenn es sich nicht mit letzter Gewißheit sagen läßt, so muß doch befürchtet werden, daß eine Legalisierung - egal für welche Modalität man sich auch entscheidet - die Verfügbarkeit der betreffenden Drogen erhöhen und von Jugendlichen als Hinweis darauf gesehen wird, daß sie weniger schädlich sind als angenommen. Somit bestünde die Gefahr, daß mehr Jugendliche harte Drogen erst ausprobieren und dann abhängig werden. Das Kabinett ist nicht bereit, dieses Risiko einzugehen.
Es sprechen noch andere Argumente dagegen. Nach einer Legalisierung gleich welcher Art würden die Preise auf den legalen und den übriggebliebenen illegalen Märkten für harte Drogen in den Niederlanden wahrscheinlich wesentlich niedriger liegen als in den Nachbarländern. Dies hätte mit Sicherheit eine Zunahme des bereits jetzt von den Regierungen der Nachbarländer wie auch von den niederländischen Gemeindeverwaltungen kritisierten Drogentourismus zur Folge. Die negativen Begleiterscheinungen durch den Drogenkonsum würden dann eher zu- als abnehmen.
Ferner muß befürchtet werden, daß das Ziel, dem illegalen Drogenhandel durch den legalen Verkauf harter Drogen Schranken zu setzen, nicht erreicht würde, solange die Legalisierung auf die Niederlande beschränkt bleibt. Die Versorgung des Inlandsmarktes ist nur eine der Aktivitäten der größeren kriminellen Organisationen. Solange es irgendwo in Europa einen lukrativen Markt für illegale Drogen gibt, werden die Niederlande als zentral gelegenes Transitland mit illegalem Drogenhandel durch niederländische und internationale kriminelle Organisationen und der Notwendigkeit seiner Bekämpfung konfrontiert sein. Eventuelle Vorteile einer Legalisierung werden sich erst dann zeigen, wenn sich auch andere Länder hierfür entscheiden. Auch dann wäre es übrigens noch keineswegs sicher, daß kriminelle Organisationen weniger aktiv werden. Viele Organisationen würden ihre kriminellen Aktivitäten bloß in andere Bereiche verlegen.
Kurzum, eine Legalisierung der harten Drogen wird vom Kabinett abgelehnt.
Auch in bezug auf die weichen Drogen spielt das Argument der Volksgesundheit eine Rolle, obwohl es weniger schwer wiegt als bei den harten Drogen. Inzwischen hat sich herausgestellt, daß der mehr oder weniger freie Verkauf weicher Drogen für den Eigenbedarf in den Niederlanden nicht zu einem wesentlich höheren Konsum geführt hat als in Ländern, in denen auf diesem Gebiet stark repressive Maßnahmen üblich sind. Der Unterschied liegt darin, daß in den Niederlanden die oft jungen Cannabis- Konsumenten nicht kriminalisiert werden. Der Konsum von Cannabis ist weniger schädlich als der Konsum von harten Drogen. Dennoch bringt auch der Konsum von Cannabis Gefahren mit sich, vor allem für Jugendliche.
Die Parallele zu Stoffen wie Nikotin und Alkohol liegt auf der Hand. Auch bei den behördlichen Maßnahmen muß diese Parallele zum Ausdruck kommen. Wir versuchen, den Konsum von Alkohol und Nikotin durch eine gewisse Angebotsbeschränkung und andere restriktive Maßnahmen zu beschränken. Dabei geht es um Aufklärung und nicht um ein allgemeines Verbot. Wir halten weder die Schließung der Coffeeshops noch die völlige Freigabe des Cannabisverkaufs für wünschenswert. Man wird darauf hinwirken, den Konsum möglichst zu beschränken, indem man z.B. die Zahl der Coffeeshops reduziert, Altersgrenzen für den Verkauf festlegt und Coffeeshops in der Umgebung von Schulen verbietet. Schließlich soll auch die Aufklärung über die nachteiligen Folgen des Cannabiskonsums intensiviert werden.
Vor diesem Hintergrund sollte eher an ein Modell gedacht werden, bei dem die Lieferung unter Staatsaufsicht geschieht oder auf andere Weise streng reglementiert wird. Dies erinnert an das frühere Opium-Monopol des Staates in Indonesien. Die Einführung irgendeines Genehmigungssystems für den Anbau von Cannabis erfordert jedoch die Abschaffung seiner Strafbarkeit, d.h. seine Legalisierung. Der niederländische Staat kann schließlich keine Genehmigung zur Erteilung strafbarer Handlungen erteilen oder sich selbst der Mittäterschaft schuldig machen.
Wie in Anhang II zu diesem Bericht erläutert, lassen die von den Niederlanden ratifizierten Verträge nach Auffassung von Experten auf dem Gebiet des internationalen Strafrechts keinen Spielraum für die Legalisierung des Drogenverkaufs; ausgenommen sind lediglich Drogen für medizinische und wissenschaftliche Zwecke. Insbesondere das UNO-Übereinkommen von 1988 zwingt zur Bestrafung des Cannabis- Anbaus. Im Schengener Abkommen wurde vereinbart, daß die Opium-Verträge der Vereinten Nationen ohne Einschränkung befolgt werden. Mit einer großzügigen Auslegung der für die Niederlande geltenden Vertragsverpflichtungen durch die Vertragspartner und die zuständigen internationalen Organisationen kann nicht gerechnet werden. Eine Legalisierung würde daher nicht nur die Kündigung der Opium-Verträge, sondern auch des Schengener Abkommens erfordern, das schließlich die Einhaltung dieser Verträge fordert. Die Einführung eines Genehmigungssystems ist wegen der geltenden Vertragsverpflichtungen kein begehbarer Weg.
Ferner muß der Tatsache Rechnung getragen werden, daß Nachbarländer unvermeidlich mit den Folgen einer solchen Politik konfrontiert würden. Zu befürchten wäre beispielsweise, daß ein Teil der reglementierten Lieferungen illegal ins Ausland gelangt. Eine Legalisierung des Anbaus, Handels und Verkaufs weicher Drogen würde durch das Wegfallen des strafrechtlichen Unternehmerrisikos darüber hinaus zu noch niedrigeren Preisen auf dem niederländischen Markt führen, wodurch der Drogentourismus neue Nahrung erhielte. Auch das ist - vor allem für die grenznahen Gemeinden - keine günstige Perspektive.
Sowohl wegen der Vertragsverpflichtungen als auch wegen der großen und weiter zunehmenden Mobilität innerhalb der Europäischen Union darf es keine großen Unterschiede hinsichtlich der Verfügbarkeit von Drogen in den einzelnen Mitgliedstaaten geben. Die Diskussion über die Legalisierung von Drogen hat also eine europäische Dimension erhalten und muß deshalb in europäischem Rahmen geführt werden. Natürlich können die Niederlande, etwa in Zusammenarbeit mit einigen deutschen Bundesländern und im Sinne des bereits genannten Berichts des französischen Henrion-Ausschusses in dieser europäischen Diskussion eine aktive Rolle spielen. Wir werden uns auch weiterhin darum bemühen. In der heutigen Situation hält es das Kabinett jedoch nicht für möglich, daß die Niederlande im Alleingang eine Legalisierung der weichen Drogen ins Auge fassen.
Allerdings ist unserer Auffassung nach die Zeit reif für mehr Deutlichkeit über die Grenzen, innerhalb deren Inhaber von Coffeeshops im Rahmen der vertragsrechtlichen Möglichkeiten ihre Tätigkeit ausüben können*. Die Institution Coffeeshop hat hierzulande in den vergangenen zwanzig Jahren ihre Existenzberechtigung bewiesen und bedarf nunmehr einer Regelung. Dabei geht es nicht nur um eine Präzisierung der staatsanwaltschaftlichen Richtlinien in bezug auf die Fahndung und Strafverfolgung in Rauschgiftsachen, sondern auch um nähere verwaltungsrechtliche Regelungen*.
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