2. Die Maßnahmen hinsichtlich des Konsums harter Drogen

2.1 Umfang und Art

Die Zahl der Heroinsüchtigen wird, wie bereits erwähnt, in den Niederlanden auf etwa 25.000 geschätzt. Wenn man die beträchtliche Zahl von Süchtigen, die nicht mit Hilfeleistungseinrichtungen und Justizbehörden in Berührung kommen, mitberücksichtigt, fällt diese Schätzung mit 27.000 Personen etwas höher aus. Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern und sicherlich zu den Vereinigten Staaten sind diese Zahlen, wie bereits gesagt, nicht hoch (siehe Anhang I).

Die Untergruppe der primär Kokainsüchtigen hatte in den letzten Jahren einen gewissen Zuwachs zu verzeichnen, ist jedoch weiterhin beschränkten Umfangs*. Dies gilt auch für die Konsumenten billigerer Kokainarten.

Etwa 65% der Dogenabhängigen haben Kontakt zu Hilfeleistungseinrichtungen. Schätzungsweise drei Viertel dieser Heroinkonsumenten erhalten mehr oder weniger regelmäßig das Ersatzmittel Methadon*.

Der Konsum von Ecstasy (MDMA) unter Schülern hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Im Jahre 1992 hatten 3,3% der Schüler zwischen 12 und 18 Jahren Ecstasy schon einmal ausprobiert. In den meisten Fällen handelt es sich um gelegentlichen Freizeitkonsum*. Häufigen Konsum findet man unter spezifischen Gruppen gefährdeter Jugendlicher wie z.B. Klienten der Jugendhilfe*.

Der Konsum von Ecstasy kann ernste akute Gesundheitsschäden wie Überhitzung und Austrocknung verursachen, in Einzelfällen sogar bis zum Tod führen. Gleichzeitig können ernste Leber- und Nierenschäden auftreten. Ecstasy gilt wegen dieser Gesundheitsrisiken als harte Droge. Auch andere weniger bekannte Designerdrogen können eine Bedrohung für die Volksgesundheit darstellen. Die raschen Entwicklungen auf dem Gebiet der Psychopharmaka führen dazu, daß immer wieder neue Drogen für den Freizeitkonsum auf den Markt kommen. Eine positive Entwicklung ist, daß die Benutzer sich mehr und mehr als kritische Konsumenten verhalten, die möglichst wenig Risiken eingehen wollen.




Tweede Kamer, vergaderjaar 1994-1995, 24077, nrs. 2-3
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