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Die drogenpolitischen Maßnahmen in bezug auf Ecstasy wurden in einem Papier der Ministerin für Gesundheit, Gemeinwohl und Sport (TK 1993-1994, Nr. 23760) dargelegt und am 29. Oktober 1994 und 14. Juni 1995 mit dem hierfür zuständigen Ständigen Ausschuß für Gesundheit, Gemeinwohl und Sport der Zweiten Kammer besprochen. Darin hat die Ministerin ihre Besorgnis über die Entwicklung des Ecstasy-Konsums zum Ausdruck gebracht und eine Reihe von Maßnahmen angekündigt. Es handelt sich um behördliche Maßnahmen, um Maßnahmen, die eine genaue und kritische Beobachtung des Angebots von Designerdrogen, nähere Untersuchungen nach der Schädlichkeit dieser Drogen und die Intensivierung der Aufklärung zum Ziel haben.
Angesichts der Tatsache, daß Ecstasy und damit verwandte Drogen häufig auf sog. House-Partys und anderen Großveranstaltungen genommen werden, hat die Ministerin inzwischen Richtlinien für die Kommunalpolitik hinsichtlich dieser Veranstaltungen erlassen. (Stadhuis en House, 1955). Darin wird erläutert, welche Möglichkeiten Gemeinden haben, mit ihren Genehmigungen Auflagen zu verbinden, um den Drogenkonsum und dessen Folgen soweit wie möglich zu unterbinden. Was die Beobachtung des Drogenmarktes angeht, sollen die zur Zeit bestehenden Kontrollsysteme weiter ausgebaut werden. Nähere Untersuchungen der Schädlichkeit von Designerdrogen werden in Kürze aufgenommen. Die Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Konsum dieser Drogen erfordern aufmerksames Handeln und ein dynamisches Vorgehen auf dem Gebiet der Aufklärung und Prävention. Die fachliche Eignung der in diesem Bereich tätigen Personen soll daher gefördert werden. Im Herbst dieses Jahres soll außerdem mit einer Reihe von Aufklärungsveranstaltungen begonnen werden. Näheres hierzu enthält Kapitel 3, Abschnitt 2.
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