![]()

Wiederholt wird der Eindruck geweckt, das Gros der Ordnungsstörungen und der Löwenanteil der unter Beschaffungskriminalität fallenden Diebstähle und Einbrüche würde auf das Konto von Drogenabhängigen gehen und alle Drogenabhängigen würden ihren Lebensunterhalt durch Straftaten bestreiten. Dieser Eindruck trifft keineswegs zu.
Für einen Teil der Vermögensdelikte sind Gelegenheitstäter verantwortlich. Ein anderer Teil wird von sozial schlecht integrierten Heranwachsenden begangen, die jedoch bei weitem nicht immer drogenabhängig sind*. Ebensogut können Illegalität*, Spielsucht oder mehr allgemein eine auf Luxuskonsum ausgerichtete Lebensweise, die nicht mit eigenen Mitteln zu finanzieren ist, zu Beschaffungskriminalität führen. Schätzungen zufolge gehen zehn bis zwanzig Prozent aller Straftaten - also einschließlich der nicht aufgeklärten Delikte - auf das Konto von Drogenabhängigen. Da innerhalb dieser Gruppe ein kriminell aktiver Kern überproportional viele Delikte begeht (die Rückfallquote ist hoch) und darüber hinaus sehr offen zu Werke geht, fallen die Drogenabhängigen bei Polizei und Justiz besonders auf*. Die höhere Rückfallquote führt zu einem größeren Anteil in den Polizeistatistiken und hat auch längere Freiheitsstrafen zur Folge. Die Tatsache, daß etwa die Hälfte der Gefangenen drogenabhängig ist, paßt ebenfalls in dieses Bild. Hieraus darf jedoch nicht der Schluß gezogen werden, daß die Hälfte der Kriminalitätsprobleme durch Drogenkonsum verursacht wird.
Von den aufgeklärten Vermögensdelikten in größeren Städten entfällt neueren Untersuchungen zufolge ein Drittel auf Drogenabhängige. Bei fünf häufig vorkommenden Vermögensdelikten wie Wohnungs- und Autoeinbrüche ist dies sogar die Hälfte. Auf Landesebene ist der Anteil etwas geringer.
Niederländischen und ausländischen Untersuchungen zufolge wurden viele Drogenabhängige - manchen Experten zufolge sogar die Hälfte aller Drogenabhängigen - bereits vor ihrer Abhängigkeit straffällig*. Bei dieser Gruppe sind Kriminalität und Drogenmißbrauch einander gegenseitig verstärkende Elemente eines unangepaßten Lebensstils. Hier muß wahrscheinlich auch die Erklärung dafür gesucht werden, daß die Abgabe von Methadon an Heroinsüchtige an sich bei weitem nicht immer das Ende ihrer kriminellen Karriere bedeutet.
Drogenabhängige sind vor allem an Straftaten auf lokaler Ebene beteiligt: Vermögensdelikte wie Wohnungseinbrüche, Autoaufbrüche, Diebstahl unter Gewaltanwendung, Straßenraub und Ladendiebstähle (Art. 310, 311, 312 Strafgesetzbuch)*. Darüber hinaus kommen in geringerem Maße Gewalttaten wie Mißhandlung, Bedrohung und Mord- und Totschlag, Waffendelikte und in noch geringerem Umfang Sittlichkeitsdelikte, Verkehrsdelikte und Wirtschaftsstraftaten vor. Gewaltdelikte können durch die enthemmende Wirkung bestimmter Mittel mitverursacht werden. In dieser Hinsicht ist der Alkoholmißbrauch allerdings ein viel wichtigerer kriminogener Faktor. Ferner sind Rauschgiftsüchtige am Straßenhandel mit Drogen beteiligt. Drogenabhängige spielen fast gar keine Rolle in höheren Regionen des organisierten/professionellen Verbrechens.
Ordnungsstörungen werden, wie auch die häufig vorkommende Vermögenskriminalität, oft verallgemeinert und undifferenziert Drogenabhängigen zugeschrieben. Obdachlose, Alkoholiker, Illegale, Spielsüchtige und psychiatrische Patienten verursachen in vielen Städten Probleme, und die Bevölkerung fühlt sich nicht mehr sicher. Diese Probleme mit Drogensüchtigen sind ein wichtiger Bestandteil der komplexeren Problematik der Konzentration sozialer Randgruppen in den großen Städten*.
Im Rahmen der für die großen Städte geplanten Maßnahmen hat der Staatssekretär des Innern u.a. im Namen des Ministers für Soziales und Arbeit, des Ministers für Wirtschaft, der Ministerin der Justiz, der Ministerin für Wohnungswesen, Raumordnung und Umwelt und der Ministerin für Gesundheit, Gemeinwohl und Sport zunächst mit den vier größten Städten Vereinbarungen getroffen, die zu strukturellen Verbesserungen der Sicherheit und Lebensqualität insbesondere in den sozial am stärksten gefährdeten Vierteln führen sollen. Auch mit den 15 anderen großen Städten sollen derartige Vereinbarungen getroffen werden. Für die Durchführung der jetzigen Pläne hat die Regierung für die kommenden vier Jahre einen Betrag von insgesamt 375 Millionen Gulden bereitgestellt. Hiermit sollen unter anderem umfassende Projekte zur Integration gefährdeter Jugendlicher und Stadtviertel-Projekte zur Verbesserung der Sicherheit und der Lebensqualität finanziert werden. Darüber hinaus wurde ein Betrag von bis zu 560 Millionen Gulden für ein Beschäftigungsprogramm im Bereich der Überwachung vorgesehen. Das Kabinett hat damit die Politik der Prävention von Kriminalität und von Ordnungsstörungen in den großen Städten verstärkt. Es darf erwartet werden, daß die Vereinbarungen mit den Städten die Grundlage für umfassende Maßnahmen zur Bekämpfung der Probleme im Zusammenhang mit der Verelendung und der Störung der Ordnung sein werden.
Die Kriminalität und die Störung der öffentlichen Ordnung, die von einigen tausend sozial extrem unangepaßten Süchtigen mit hoher Rückfallquote verursacht wird, haben inzwischen solche Ausmaße angenommen, daß sie auf jeden Fall effektiver bekämpft werden müssen. Da die Möglichkeiten hierzu angesichts der übersichtlichen Zielgruppe vorhanden sind oder zu finden sein müssen, sieht es die Regierung als ihre Aufgabe an, hier kurzfristig spürbare Resultate zu erzielen.
Maßnahmen zur Strafverfolgung, die auf die kleine Gruppe der kriminell besonders aktiven Süchtigen ausgerichtet sind, können zu einer Reduzierung der Kriminalität führen. Sie werden entschlossen vorangetrieben. Ferner muß das Betreuungsangebot angepaßt werden. In Kapitel 3, Abschnitt 6 wird hierauf näher eingegangen.
![]()