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Zur Bekämpfung der von den Drogensüchtigen verursachten Ordnungsstörungen und Vermögenskriminalität werden die lokalen Behörden, die Polizei, die Staatsanwaltschaften und die Helfer das Verhalten der genannten Personengruppen auf konsistente Art und Weise konditionieren müssen. Sozial unangepaßtes Verhalten muß konsequent sanktioniert werden, angepaßtes Verhalten sollte dagegen soweit wie möglich belohnt werden.
Im Stadtteil Westerpark in Amsterdam ist seit einiger Zeit eine Meldestelle für Ordnungsstörungen erfolgreich tätig. In vielen Fällen kann bei Problemen vermittelt werden. Diese Initiative ist beispielhaft; die Einrichtung weiterer Meldestellen in Amsterdam ist geplant. Wir werden darauf hinwirken, daß an mehreren Orten in enger Zusammenarbeit mit der Polizei, den Gemeinden und Einrichtungen auf dem Gebiet der Suchthilfe solche Meldestellen eingerichtet werden. Solche Meldestellen können bei der gemeinsamen Vorbereitung von Gerichtsverfahren und bei der Beweisführung Unterstützung bieten. Sie machen rascheres Handeln und eine bessere Koordinierung der Maßnahmen möglich und können feststellen, welche Drogenabhängigen die meisten Probleme verursachen.
An der Lösung dieser Probleme, die Drogenabhängige verursachen, sind viele Dienststellen beteiligt. Dies erfordert eine gute Regie, die bürokratische Hürden nehmen kann.
Die vier größten Städte haben vorgeschlagen, gemeinsam mit den direkt beteiligten Ministerien eine Projektgruppe zur Bekämpfung der Drogenprobleme einzusetzen, der Beamte angehören sollen, die mit einem weitreichenden Mandat ausgestattet sind. Diese Projektgruppe muß dafür sorgen, daß behördliche Vereinbarungen von allen beteiligten Diensten nach einem genauen Zeitplan von allen beteiligten Dienststellen der Zentralbehörde und der Gemeinden durchgeführt und aufeinander abgestimmt werden. Dieser Vorschlag, auch bei der Durchführung zusammenzuarbeiten, paßt zu den von uns initiierten Maßnahmen zugunsten der großen Städte. Die Verwirklichung dieses Vorschlags wurde inzwischen in Angriff genommen.
Die Projektgruppe, der neben den zuständigen Ministerien und den vier größten Städten auf jeden Fall auch die Vereinigung Niederländischer Gemeinden (VNG) als Vertreterin der übrigen Gemeinden angehören wird, kann mit der bereits bestehenden Projektgruppe Sicherheit, die für die Maßnahmen zugunsten der großen Städte eingesetzt worden ist, zusammengelegt werden. Es wird die Aufgabe der Projektgruppe sein, nicht nur für die Durchführung der in den Vereinbarungen mit den großen Städten formulierten Sicherheitsbestimmungen zu sorgen, sondern auch für die Durchführung der in diesem Bericht genannten Pläne und Vereinbarungen zur Sicherung der öffentlichen Ordnung.
Der Lenkungsausschuß zur Beseitigung von Ordnungsstörungen (Stuurgroep Vermindering Overlast), der eingesetzt wurde, um die in dem Bericht über die Verminderung von Ordnungsstörungen durch Drogenabhängige vorgesehenen Maßnahmen (Nota inzake het beleid gericht op het verminderen van door verslaafden veroorzaakte overlast, TK 1993-94, 22684, Nr. 12) durchzuführen, wird in dieser Gruppe aufgehen, die fortan Zwischenbehördliche Projektgruppe Sicherheit und Suchthilfe (Interbestuurlijke Task Force Veiligheid en Verslavingszorg) heißen soll. Sie wird Arbeitsgruppen für verschiedene Themenbereiche wie die Suchthilfe einsetzen und über ein gut ausgestattetes Sekretariat verfügen können.
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