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Ein Teil der Probleme wird durch ausländische Drogenabhängige verursacht, die sich illegal in den Niederlanden aufhalten, und durch Drogentouristen aus EU-Nachbarländern. Aus Deutschland, Belgien, Frankreich und anderen Ländern kommen Konsumenten harter Drogen in die Niederlande, um sich Rauschmittel zu beschaffen oder sie zu konsumieren. Drogentourismus ist in verschiedenen Gemeinden entlang der Ost- und Südgrenze wie Arnheim, Venlo, Heerlen und Maastricht festzustellen, aber auch einige mehr landeinwärts gelegene Städte werden damit konfrontiert. Manche Drogentouristen konsumieren die gekaufte Ware an Ort und Stelle, andere nehmen bestimmte Mengen für sich selbst oder für andere mit über die Grenze.
Der Drogentourismus geht oft mit aggressiver Werbung (sog. Drug-runners) und unzulässigen Ordnungsstörungen in Wohnvierteln und Stadtzentren einher.
Die Bekämpfung des Drogentourismus auf der sog. Hazeldonk- Route (Lille, Antwerpen, Rotterdam) erfolgt in Zusammenarbeit mit den französischen und belgischen Behörden. Die Maßnahmen richten sich sowohl auf die Drug-runners als auch auf Drogentouristen.
Im Jahre 1994 wurden über 800 Drogentouristen und Drug-runners festgenommen. Dieser Einsatz kostete die niederländische Polizei etwa 35.200 Mannstunden. Die Kurierdienste auf bestimmten Autobahnabschnitten in Belgien und in den Niederlanden haben abgenommen, aber das Phänomen erfordert weiterhin Aufmerksamkeit. Die in diesem Zusammenhang ergriffenen Maßnahmen beanspruchen die verfügbare Gefängniskapazität erheblich. Auch verlagerten sich die Probleme auf andere Grenzabschnitte und auf andere Häuser. Außerdem benutzte man häufiger die Eisenbahn als Verkehrsmittel.
Im Jahre 1995 haben die Rotterdamer Behörden unter dem Namen "Victor" eine breitangelegte Offensive im Rahmen der Bekämpfung des Drogenproblems gestartet. Dabei wurde der Zugang zu zahlreichen Häusern unterbunden und einige hundert ausländische Drogentouristen und Drug-runners festgenommen. Diese repressiven Maßnahmen zur Abschrekung der ausländischen Drogentouristen sollen in den kommenden Jahren fortgesetzt werden. Dabei will man sich bei der Fahndung und Strafverfolgung verstärkt auf die führenden Köpfe der lokalen Verbrauchermärkte für harte Drogen konzentrieren, die die Drug-runners und die Händler einsetzen.
Zwischen den Justizbehörden in Belgien und Nordfrankreich und Vertretern der niederländischen Staatsanwaltschaft wurden Gespräche über eine grundlegende Lösung des Problems aufgenommen, bei denen gute Zusammenarbeit zwischen der Polizei und den Fahndungsbehörden im Vordergrund stehen. Zwischen Frankreich und den Niederlanden wurden Gerichts- und Polizeibeamte ausgetauscht. Dadurch hat sich die Zusammenarbeit zwischen den Polizei- und Justizbehörden verbessert.
Die Regierungsmaßnahmen sind darauf ausgerichtet, die an der Süd- und Ostgrenze in diesem Zusammenhang von den verschiedenen Polizeidistrikten unternommenen Bemühungen besser aufeinander abzustimmen und ausländische Verdächtige, sofern möglich, den zuständigen ausländischen Behörden zu überstellen. Bei den Gesprächen mit den Nachbarländern werden auch die Elemente Betreuung und Prävention mitberücksichtigt. Man wird über Zwangsmaßnahmen und Anreize zur Entziehung sprechen, wobei aus dem Ausland stammenden kriminellen Süchtigen die Möglichkeit gegeben wird, als Alternative zu einer Gefängnisstrafe in den Niederlanden sich im Herkunftsland einer Behandlung zu unterziehen. Angesichts der beschränkten Kapazität, die - insbesondere in Frankreich - für die Behandlung Drogensüchtiger verfügbar ist, können die Erwartungen jedoch kurzfristig nicht allzu hochgespannt sein.
Im Rahmen des europäischen Drogenbekämpfungsplans haben die Niederlande einen Vorschlag zur Bekämpfung des Drogentourismus vorgelegt. Die Europäische Kommission hat im Rahmen des Drogenbekämpfungsplans einen Vorschlag für ein gemeinschaftliches Aktionsprogramm zur Prävention der Drogenabhängigkeit unterbreitet*. Dieses Programm bietet die Möglichkeit, die Suchthilfe innerhalb der Europäischen Union zu verbessern.
Soweit es ausländische Süchtige angeht, die sich strafbarer Handlungen schuldig machen, darunter Kleinhändler und Drug- runners, sind zielstrebige Ermittlungen, Strafverfolgung, Aburteilung oder Übertragung der Strafverfolgung, unmittelbare Ausweisung und, soweit möglich, die Erklärung zum unerwünschten Ausländer (Artikel 21 Ausländergesetz) angezeigt. Auch in bezug auf EU-Bürger, die aufgrund des Gemeinschaftsrechts ein Aufenthaltsrecht haben und im allgemeinen einen besonderen Schutz gegen Ausweisung genießen, sind wir der Auffassung, daß in dringenden Fällen eine unmittelbare Ausweisung erlaubt ist (Artikel 100 Absatz 4 Ausländererlaß). Drogentouristen aus den Nachbarländern, die sich strafbarer Handlungen schuldig machen und dadurch die öffentliche Ordnung stören, müssen damit rechnen, daß sie aufgrund des Ausländergesetzes sofort ausgewiesen werden. Auf keinen Fall kann man sich damit abfinden, daß die Niederlande ein zentrales Aufnahmegebiet für europäische Heroinsüchtige werden. Dem Import ausländischer Drogenprobleme in die Niederlande soll ein Ende bereitet werden.
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