3. Vorsorge, Betreuung und Behandlung Drogenabhängiger

3.3 Bessere Abstimmung im Rahmen der Suchthilfe

Angesichts der Diversität der Nachfrage nach Hilfe und der Zunahme der Anzahl der Zielgruppen dürfen sich die Hilfseinrichtungen nicht auf ein Standardangebot beschränken, sondern müssen vielmehr Hilfe nach Maß anbieten. Letztlich bedeutet dies eine Verlagerung von einem meist wenig differenzierten Angebot auf ein nachfrageorientiertes Angebot, das auch Aspekte wie soziale Benachteiligung, Wohnen, Unterbringung und soziale Fertigkeiten berücksichtigt. Hierfür müssen Betreuungsprogramme entwickelt werden, die einen individuell orientierten Behandlungsplan mit einem Anfangs- und Endpunkt vorsehen. Während der Behandlung muß, soweit erforderlich, allen Elementen der Nachfrage Rechnung getragen werden.

Auf diese Art und Weise kann auch besser verhindert werden, daß Drogenabhängige ohne Koordination mit verschiedenen Organisationen Kontakt aufnehmen (das sog. Shopping innerhalb der Suchthilfe). Das bedeutet, daß "Klienten" im Rahmen der Hilfsmaßnahmen an andere Einrichtungen verwiesen werden, daß Daten weitergegeben und Termine überwacht werden. Mit Hilfe von Klientendossiers, Standardregistrierungen, Standardberichten und persönlichen Kontakten muß das Personal der verschiedenen Einrichtungen sich gegenseitig auf dem laufenden halten. Case-management ist von grundlegender Bedeutung.

Im Betreuungsangebot sind zwei Schlüsselbegriffe richtungsweisend: Verantwortung und Gegenseitigkeit. Drogenabhängige müssen lernen, Verantwortung für ihr eigenes Verhalten zu tragen. Die Drogenabhängigkeit ist keine Entschuldigung dafür, daß man anderen Schaden zufügt. Der zweite Begriff, Gegenseitigkeit, bedeutet, daß vom Drogenabhängigen erwartet wird, daß er sich als Gegenleistung für die Hilfe zumindest an die Vereinbarungen mit den Hilfseinrichtungen hält. Die im Zuge der Reform neu zu entwickelnden Programme müssen zur Verwirklichung dieser Zielsetzungen beitragen. Wenn ein nachfrageorientiertes Konzept zu einem auf die individuellen Bedürfnisse und Wünsche zugeschnittenen Betreuungsprogramm führt, dann bekommen die Begriffe "Verantwortung" und "Gegenseitigkeit" größere Bedeutung für den Klienten. Die Möglichkeit, vom Drogensüchtigen eine angemessene Gegenleistung zu verlangen und ihn auf seine Verpflichtungen gegenüber der Gesellschaft hinzuweisen, wird hierdurch größer.

Die ambulante Suchthilfe ist zu einem großen Teil für die Methandonprogramme verantwortlich. Eine große Zahl von Drogenabhängigen führt u.a. dank dieser Programme in vielen Fällen ein ziemlich normales Leben. Dennoch fehlt es in vielen Fällen an geeigneten Behandlungs-, Schulungs-, Arbeits- und Wohnmöglichkeiten für diese Personengruppe. Die Methadonabgabe, die Behandlungsprogramme und die Resozialisierungsprojekte müssen komplementär sein. Dieser Komplementarität muß in den kommenden Jahren mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden. Eine bessere Abstimmung mit den anderen Einrichtungen der Drogenhilfe, den allgemeinen Einrichtungen für soziale Dienstleistungen, einschließlich der Arbeitsförderung, der Polizei, der Justiz und den Resozialisierungseinrichtungen, kann hier einen positiven Beitrag leisten. Die Zwischenbehördliche Projektgruppe Sicherheit und Suchthilfe soll an der Verwirklichung dieses Ziels mitwirken.




Tweede Kamer, vergaderjaar 1994-1995, 24077, nrs. 2-3
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