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Ein gut sortierter Coffeeshop bietet eine Auswahl an verschiedenen Sorten Marihuana, Haschisch und Nederwiet. Schätzungsweise die Hälfte des Umsatzes wird mit Nederwiet erzielt. Coffeeshop-Inhaber beziehen ihre Waren von Großhändlern oder von Personen, die aus ihrem Urlaubsland Cannabis oder Cannabisprodukte mitgebracht haben.
Manche Coffeeshop-Inhaber bauen inzwischen selbst Nederwiet an oder kaufen Nederwiet von Privatpersonen, die Cannabis zu Hause anbauen. Die gesamte Produktions- und Handelskette bleibt auf diese Weise dem Einfluß krimineller Organisationen entzogen. Bei strafrechtlichen Ermittlungen stieß man jedoch auch wiederholt auf kriminelle Organisationen, die sich mit dem Import, dem Anbau, dem Großhandel und dem Vertrieb von Cannabis sowie mit der Betreibung von Coffeeshops und anderen Gaststättenbetrieben befaßten. Man investiert in Immobilien und in legale Betriebe unter anderem in der Sexindustrie und der Automatenbranche. In solchen Organisationen sind Coffeeshop-Inhaber oft nichts anderes als Strohmänner.
Zudem gibt es Anhaltspunkte dafür, daß kriminelle Organisation sich sowohl mit dem Innen- und Außenanbau in großem Maßstab wie auch mit gewerbsmäßigen Innenanbau von Nederwiet befassen. Der Anbau von Nederwiet wird jedoch in seiner Allgemeinheit sicherlich nicht von kriminellen Organisationen beherrscht.
Der Einfluß der organisierten Kriminalität ist bei der Beurteilung der Coffeeshop-Maßnahmen ein wichtiger Prüfstein. Die Rolle krimineller Organisationen bei der Versorgung der Coffeeshops mit weichen Drogen muß u.a. im Zusammenhang mit der beabsichtigten Trennung der Märkte soweit wie möglich reduziert werden. Wenn die Coffeeshops nämlich unter den Einfluß krimineller Organisationen geraten, ist das Risiko groß, daß harte Drogen verkauft werden und daß auch kriminelle Aktivitäten in den Coffeeshops stattfinden. Abgesehen davon soll den kriminellen Organisationen möglichst wenig Gelegenheit geboten werden, am geduldeten Verkauf von Cannabis in den Coffeeshops mitzuverdienen. Ein wichtiges Ziel unserer drogenpolitischen Maßnahmen ist die Reduzierung des Einflusses der organisierten Kriminalität auf die Coffeeshops. Im fünften Kapitel dieses Berichts soll auf die strafrechtlichen Maßnahmen in bezug auf die Lieferung weicher Drogen an Coffeeshops näher eingegangen werden.
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