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Wie in der Einleitung bereits erläutert, stehen vertragliche Verpflichtungen einer gesetzlich geregelten Belieferung der Coffeeshops mit Cannabisprodukten entgegen (siehe Anhang II). Zu befürchten ist ferner, daß eine solche Regelung zu niedrigeren Preisen und zu einer Bestätigung des drogenfreundlichen Images der Niederlande beiträgt, wodurch der Drogentourismus weiter zunehmen würde. Eine solche Regelung ist aus vertragsrechtlichen Gründen nach Auffassung der Regierung erst dann möglich, wenn auch andere hiervon betroffene Länder sich hierfür entscheiden.
Seit Nederwiet auf dem Markt ist, hat sich der Cannabis-Markt in den Niederlanden grundlegend geändert. Durch die rasch zunehmende Popularität des in den Niederlanden gezüchteten Cannabis entstehen neue Probleme. Die Niederlande drohen ein Exportland für einheimischen Cannabis zu werden. Das muß auf jeden Fall verhindert werden.
Der Anbau von Nederwiet stellt die niederländischen Behörden vor erhebliche Probleme in bezug auf die Kontrolle. Der Anbau kann in kleinem Umfang und unauffällig in Privatwohnungen erfolgen und ist kaum systematisch zu ermitteln. Auch in den Vereinigten Staaten ist es der Justiz nicht gelungen, den Cannabisanbau - mit einem geschätzten Wert von gut 18 Milliarden Dollar - zu beschränken*. Es ist für die niederländische Polizei und Justiz unvermeidlich, bei der Bekämpfung des illegalen Anbaus bestimmte Prioritäten zu setzen. Bekannt ist übrigens, daß außer in den USA auch in Belgien, Deutschland und Osteuropa Cannabis angebaut wird.
In den Niederlanden wurde 1994 gegen 323 illegale "Zuchtbetriebe" vorgegangen (1993:237). Die Zahl der beschlagnahmten Pflanzen stieg von 194.000 im Jahre 1993 auf 558.000 im Jahre 1994. Darüber hinaus wurden 600 kg Nederwiet beschlagnahmt. In den meisten Fällen handelte es sich um kleine Anbauflächen in Wohnungen; die Ware war für den Eigenverbrauch, den Kleinhandel, aber auch für den Großhandel bestimmt. In weniger als 10% der Fälle handelte es sich um Anbau im Freien, in gut 20% um Anbau in Gewächs- oder Lagerhäusern. Inzwischen gibt es schätzungsweise einige zehntausend Personen, die zu Hause Nederwiet anbauen.
Das Phänomen der Kleinzüchter von Cannabis bringt die Behörden in ein Dilemma. Bonafide Coffeeshops beziehen ihre Ware zunehmend von nichtkriminellen Kleinzüchtern. Auf diese Weise können sie den Kontakt mit kriminellen Organisationen vermeiden. Dieser Trend ist angesichts der Zielsetzung, der organisierten Kriminalität möglichst wenig Spielraum zu geben, positiv. Im Prinzip ist es möglich, daß ca. 35.000 Kleinzüchter - Schätzungen zufolge dürfte diese Anzahl leicht erreicht werden - mit jeweils nur einigen Pflanzen die Inlandsnachfrage nach Cannabis decken*. An Lieferungen von kriminellen Organisationen bestünde dann kein Bedarf mehr. Umgekehrt besteht das Risiko, daß zumindest ein Teil der Kleinzüchter von kriminellen Organisationen vereinnahmt wird, was auch jetzt schon vereinzelt festgestellt wurde.
Von ausschlaggebender Bedeutung bei der Fahndung und Strafverfolgung ist die Kontrollierbarkeit. Aus den Gesprächen mit den Staatsanwaltschaften ging hervor, daß das Aufspüren von Kleinzüchtern wegen der geringen Auffälligkeit in der Praxis sehr schwierig ist. Welche Prioritäten man setzt, wird u.a. von den lokalen Umständen und Entwicklungen abhängen. Das geeignete Forum, um hierüber Entscheidungen zu treffen, sind die lokalen Dreiergespräche. Die beschlossenen Maßnahmen sollen mit dem behördlichen Instrumentarium unterstützt werden. Der Anbau durch Minderjährige soll auf keinen Fall geduldet werden.
Es gibt Hinweise darauf, daß es niederländischen Züchtern von Hanf vereinzelt gelingt, den THC-Gehalt von im Heimanbau gezüchteten Pflanzen zu erhöhen, wodurch die psychotrope Wirkung zunimmt. Das Gerichtslaboratorium hat 1994 183 Proben von überwiegend in Wohnungen gezüchtetem Hanf auf seinen THC- Gehalt untersucht. Der durchschnittliche THC-Gehalt betrug 8%. Er entspricht somit dem in ausländischem Hanf vorgefundenen Prozentsatz. Im Jahre 1994 wurde in einem Fall ein THC-Gehalt von 20% in einer Nederwiet-Probe festgestellt. Der Konsum von Cannabis mit einem hohen THC-Gehalt kann zu einer Überdosierung und zu Angstanfällen bei den Benutzern führen. Wir werden darauf hinwirken, daß das Gerichtslaboratorium systematische Untersuchungen nach dem THC-Gehalt von in den Niederlanden angebautem Hanf durchführt. Gegebenenfalls soll die Staatsanwaltschaft aufgefordert werden, den Anbau und Verkauf von Cannabis mit hohem THC-Gehalt besonders streng zu verfolgen, z.B. durch eine entsprechende Verschärfung der Strafanträge.
Bei der Fahndung und Strafverfolgung muß der Anbau von Cannabis für den Export und/oder als Form der organisierten Kriminalität höchste Priorität erhalten. Es muß verhindert werden, daß die Niederlande ein Produktions- und Exportland für weiche Drogen werden, vor allem dann, wenn sie wegen des hohen THC-Gehalts unannehmbare Risiken mit sich bringen. Im Interesse der Volksgesundheit wäre es unverantwortlich, einer solche Entwicklung freien Lauf zu lassen; dies würde zu Recht auf große Kritik im Ausland stoßen.
Um besser gegen großflächigen Anbau einschreiten zu können, trägt sich die Ministerin der Justiz mit der Absicht, eine Erhöhung der Höchststrafe für den Anbau von Nederwiet von zwei Jahren und 25.000 Gulden auf vier Jahre und eine Geldstrafe der fünften Kategorie vorzuschlagen.
In diesem Zusammenhang muß gleichzeitig ein Standpunkt zur gesetzlichen Regelung des Anbaus von Cannabis für legale Zwecke eingenommen werden. Der Anbau von Hanf als Windschutz in der Landwirtschaft und im Gartenbau oder zur Saatgutgewinnung bzw. zur Gewinnung von Fasern fällt laut Erlaß vom 18. Oktober 1976 (Staatsanzeiger 509) zur Durchführung von Artikel 3a Absatz 1 des Betäubungsmittelgesetzes nicht unter dieses Gesetz. Diese Art des Anbaus kommt in den Niederlanden nur in bescheidenem Umfang vor. Das Areal für Faserhanf umfaßt etwa 1000 ha. Es handelt sich um ungefähr hundert Betriebe. In der Zukunft kann sich das ändern. Der Anbau u.a. für die Papierindustrie scheint Möglichkeiten zu eröffnen, und aus den Vereinigten Staaten schwappt eine Zurück-zur-Natur-Bewegung nach Europa, mit der Kleidung und andere Erzeugnisse auf Hanfbasis wieder in Mode kommen. Von der Europäischen Union können Subventionen für den Anbau von zugelassenen Hanffasern (mit einem sehr niedrigen THC-Gehalt) aufgrund von Anlage B der EWG-Verordnung Nr. 1164/89 gewährt werden.
Die Erlaubnis für die genannten Zwecke Hanf anzubauen, kann bei polizeilichen Aktionen aufgrund des Betäubungsmittelgesetzes zu Beweisschwierigkeiten führen, wenn der Züchter von vermutlich psychotropen Hanfsorten sich auf die Ausnahmeregelung für Faser- und Saatgutproduzenten beruft. Sicherlich in einem frühen Stadium des Anbaus ist dessen Charakter nicht immer klar zu erkennen. In den vergangenen Jahren wurden aufgrund von Artikel 87 des Saat- und Pflanzgutgesetzes (Zaaizaad- en Plantgoedwet), das in diesem Fall die Meldung bei der Niederländischen Allgemeinen Prüfstelle für Saat- und Pflanzgut in der Landwirtschaft (Nederlandse Algemene Keuringdienst voor zaaigoed en poortgoed van landbouwgewassen/NAK) verlangt, auch Züchter verfolgt, die sich auf die genannte Ausnahmeregelung berufen könnten.
Geprüft wurde die Frage, ob die Einführung eines Genehmigungssystems für den Anbau von Hanf für landwirtschaftliche Zwecke sinnvoll ist*. Dagegen gibt es einige Einwände. Zunächst besteht die Notwendigkeit einer verwaltungsmäßigen Organisation für eine kleine Zahl von Genehmigungen; ferner gibt es praktische Kontrollprobleme, da die Feststellung, ob die betreffenden Pflanzen der Genehmigung entsprechen, sehr spezialiserte Kenntnisse erfordert. Die Gefahr einer Maskierung des illegalen Anbaus durch legalen Anbau ist nicht undenkbar. Günstiger wäre es, den Anbau erlaubter Hanfrassen nur im Freien zu gestatten. Auf diese Weise stände der Anbau unter Glas in allen Fällen im Widerspruch zum Betäubungsmittelgesetz.
Wir werden darauf hinwirken, daß im Einvernehmen mit dem Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Fischerei der Erlaß vom 18. Oktober 1976 so geändert wird, daß der großflächige Anbau in Räumen und der Anbau nicht erlaubter Rassen besser bekämpft werden können.
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