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In der niederländischen Drogenpolitik der vergangenen zwanzig Jahre haben Gesundheitsaspekte stets im Vordergrund gestanden. Und in dieser Hinsicht ist die Politik auch durchaus erfolgreich gewesen. Die Entkriminalisierung des Besitzes kleiner Mengen weicher Drogen für den Eigenverbrauch und die Duldung von Verkaufsstellen unter bestimmten Voraussetzungen haben nicht zu einem besorgniserregend hohen Konsumniveau unter Jugendlichen geführt. Jugendliche, die in einer bestimmten Lebensphase weiche Drogen konsumieren, neigen darüber hinaus in der Regel nicht dazu, mit harten Drogen wie Heroin und Kokain zu experimentieren; dies entspricht der mit der Trennung der Drogenmärkte verfolgten Absicht. Der Konsum von Heroin und Kokain ist bei niederländischen Minderjährigen selten und verzeichnet eine fallende Tendenz, eine im Vergleich zu den meisten anderen europäischen Ländern günstige Entwicklung. In diesem Unterschied ist wahrscheinlich auch die Erklärung für die unterschiedliche Tonart zu suchen, mit der die Diskussion in den Niederlanden und in manchen anderen Ländern geführt wird. In den Niederlanden wird das Drogenproblem nicht mehr primär als akute Bedrohung der Volksgesundheit, sondern als soziale Belastung erfahren. Zur gegenwärtigen Problemdefinition und Problemerfahrung in den Niederlanden paßt eine mehr pragmatisch und verwaltungsmäßig orientierte Strategie.
Die stark auf Prävention und Betreuung ausgerichteten Maßnahmen haben dazu geführt, daß die gesundheitliche Verfassung der in den Niederlanden wohnhaften Süchtigen besser ist als die von Süchtigen in Nachbarländern. HIV-Infektionen bei Drogenabhängigen liegen weniger häufig vor als anderswo und nehmen weiter ab. Die Sterblichkeit unter niederländischen Drogenabhängigen ist niedrig und nimmt im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Ländern nicht zu. Das Kabinett nimmt die bisher erreichten Ergebnisse zum Anlaß, das pragmatische, auf die Begrenzung der gesundheitlichen Schäden ausgerichtete Vorgehen in seinen Grundzügen fortzusetzen.
Inzwischen sind jedoch einige ungünstige Nebenwirkungen aufgetreten, die eine Kurskorrektur in Einzelbereichen notwendig machen. Die von niederländischen und ausländischen Drogenkonsumenten verursachten Straftaten und sonstigen Probleme haben in vielen Gemeinden eine kritische Grenze überschritten und müssen aus diesem Grund reduziert werden. Diese Nebenwirkungen schwächen darüber hinaus die gesellschaftliche Akzeptanzbereitschaft für die auf die soziale Integration der Konsumenten ausgerichteten Maßnahmen. Die niederländische Drogenpolitik wird in den kommenden Jahren auf die Beseitigung der für die Volksgesundheit nachteiligen Folgen des Drogenkonsums ausgerichtet bleiben, aber gleichzeitig zum Ziel haben, die soziale Belastung zu reduzieren.
Auch die Anziehungskraft, die der niederländische Drogenmarkt auf Konsumenten aus Nachbarländern ausübt, und die Kritik, die die als tolerant bezeichnete niederländische Haltung in anderen Ländern hervorruft, zwingen zu Kurskorrekturen. Schließlich ruft das zunehmende Engagement krimineller Organisationen beim Nachschub und Verkauf von Drogen im In- und Ausland zu Recht große Besorgnis hervor. Die zunehmende wirtschaftliche Macht der organisierten Kriminalität ist auch in den Niederlanden ein großes und dringendes Problem.
Abgesehen von diesen Komplikationen muß man sich darüber im klaren sein, daß sich der Charakter der Drogenproblematik fortwährend ändert. Unter Jugendlichen hat Heroin ein "Verlierer-Image" bekommen, hingegen der Konsum synthetischer Drogen wie Ecstasy nimmt rasch zu. Synthetische Drogen können, je nach dem Umfeld, in dem sie konsumiert werden, der Gesundheit großen Schaden zufügen. Sie werden daher den harten Drogen zugerechnet. Die Bekämpfung dieser Drogen erfordert spezifische Maßnahmen. Eine andere Entwicklung mit erheblichen drogenpolitischen Implikationen ist der intensive Konsum weicher und harter Drogen innerhalb sozialer Randgruppen. Die Suchthilfe kann hier nur dann effektiv sein, wenn sie in einen breiteren Rahmen gestellt wird und Maßnahmen zur Verbesserung der Ausbildungsmöglichkeiten und Arbeitsmarktchancen beinhaltet. Die vom Kabinett in enger Zusammenarbeit mit den beteiligten Gemeindeverwaltungen für die großen Städte ergriffenen Maßnahmen, die eine Integration sozial gefährdeter Jugendlicher zum Ziel haben, bieten hierfür gute Möglichkeiten.
In den Niederlanden werden bereits seit einiger Zeit Stimmen laut, die eine völlige Freigabe der Herstellung und des Verkaufs von Drogen fordern. Hierdurch würden die Drogenpreise, so lautet das Argument, stark sinken, wodurch kriminelle Organisationen ihre wichtigste Einkommensquelle verlören. Darüber hinaus bräuchten Drogenabhängige keine Vermögensdelikte mehr zu begehen, um sich das Geld für den Kauf illegaler Drogen zu beschaffen.
Das Kabinett ist der Auffassung, daß bei einer Freigabe harter Drogen möglicherweise mehr sozial gefährdete Jugendliche solche Drogen nehmen würden - mit allen damit zusammenhängenden Gesundheitsrisiken. Risiken, die für das Kabinett Grund genug sind, diese Option zu verwerfen. Die erfreulich geringe und weiter sinkende Anzahl Drogenabhängiger unter 21 Jahren ist eine wichtiges Ergebnis der niederländischen Drogenpolitik, das nicht aufs Spiel gesetzt werden darf.
Hinsichtlich der weichen Drogen stellt sich die Situation etwas anders dar. Die niederländischen Erfahrungen mit den Coffeeshops haben gezeigt, daß durch die größere Verfügbarkeit dieser Drogen keine unannehmbaren Risiken für die Volksgesundheit entstehen. Die Coffeeshops sind für Jugendliche ein Puffer zur kriminellen Szene, in der mit harten Drogen gehandelt wird, und erfüllen damit eine nützliche soziale Funktion. Die Frage stellt sich, ob man die Lieferung weicher Drogen an Coffeeshops nicht legalisieren sollte. Eine vorbehaltslose Liberalisierung, d.h. die völlige Kommerzialisierung des Handels mit weichen Drogen, ist unserer Auffassung nach nicht wünschenswert. Der Drogenkonsum muß u.a. durch Aufklärung bekämpft werden. Man könnte auch an die Einführung eines staatlichen Monopols oder eines Genehmigungssystems denken. Damit wären sicherlich Vorteile verbunden. Die Rolle krimineller Organisationen im Bereich der Coffeeshops könnte so begrenzt werden. Gegen diese Option sprechen jedoch vertragliche Verpflichtungen, die die Niederlande eingegangen sind.
Die Einführung eines Genehmigungssystems bringt großen Durchführungs- und Kontrollaufwand mit sich. Von einer Legalisierung des Anbaus von weichen Drogen und/oder des Handels mit weichen Drogen ginge darüber hinaus wahrscheinlich eine Sogwirkung aus, wodurch sich die von ausländischen Drogentouristen verursachten Probleme noch verschärfen würden. Beschränkt sich die Legalisierung auf die Niederlande, ist ferner damit zu rechnen, daß das organisierte Verbrechen weiterhin für die Durchfuhr in andere Länder sorgt und daher weiterhin bekämpft werden muß.
Die Nachteile wiegen für das Kabinett schwerer als die praktischen Vorteile. Bestimmte Schwierigkeiten in bezug auf die Coffeeshops können besser gelöst werden, indem man die Möglichkeiten der Betäubungsmittelverträge nutzt, z.B. durch die Anpassung der Maßnahmen der Staatsanwaltschaften im Bereich des Strafprozeßrechts, und dies in Verbindung mit neuen administrativen Regelungen.
Das Kabinett bemüht sich um eine möglichst effektive Teilnahme an den europäischen und internationalen drogenpolitischen Diskussionen. Die Bereitstellung konkreter Informationen über Hintergründe und Ergebnisse der niederländischen Politik steht dabei im Vordergrund. Nach Auffassung des Kabinetts ist jedoch der Spielraum für die Beeinflussung der europäischen Diskussion geringer als häufig angenommen wird. Es ist unvermeidbar, daß kulturell und ideologisch bedingte normative Überlegungen bei dieser Diskussion eine große Rolle spielen. Der niederländische Beitrag zu der vom Kabinett angestrebten internationalen und europäischen Diskussion über die Vor- und Nachteile der Legalisierung weicher Drogen muß also behutsam und mit angemessener Relativierung der eigenen Auffassungen geleistet werden. In diesem Zusammenhang sollten auch Kontakte zu strategisch wichtigen Partnern im Ausland hergestellt werden.
Vertreter der niederländischen Wirtschaft, die über die wirtschaftlichen Folgen der staatlichen Drogenpolitik besorgt sind, können sich an dieser internationalen Diskussionen beteiligen.
Abgesehen von einigen Korrekturen will das Kabinett den in den siebziger Jahren eingeschlagenen Kurs weiterverfolgen. Auf die Problematik der Drogensüchtigen soll wie in der Vergangenheit mit geeigneten Maßnahmen der Prävention, Betreuung, Behandlung und strafrechtlichen Sanktionierung kriminellen Verhaltens reagiert werden. In diesem Rahmen sollen jedoch einige neue Akzente gesetzt werden.
Die primäre Prävention soll einerseits mehr als heute auf den Freizeitkonsum neuer Drogen wie Ecstasy und andererseits auf den mehr problematischen Drogenkonsum unter sozial gefährdeten Gruppen ausgerichtet sein. Für die Aufklärung, Schulung und Planung auf dem Gebiet der Drogenprävention soll ein überregionaler Stützpunkt geschaffen werden.
Das Hilfsangebot muß besser abgestimmt werden. Hierbei geht es u.a. um eine bessere gegenseitige Abstimmung der verschiedenen Hilfsangebote wie die Methadonabgabe und Projekte in bezug auf Schulung, Arbeit und Wohnen. Mehr als in der Vergangenheit soll den Drogensüchtigen ein integrales Betreuungsangebot nach Maß gemacht werden, das nicht nur Rechte sondern auch Pflichten beinhaltet. Mehr Aufmerksamkeit soll in diesem Zusammenhang auch dem case-management gelten.
Ein flexibleres und umfassenderes Präventions- und Hilfsangebot erfordert auch eine klare Handlungs- und Finanzierungsstrategie. Aus diesem Grund will das Kabinett eine Untersuchung in Auftrag geben, um herauszufinden, ob die heutige regionale Organisation der ambulanten Suchthilfe in 23 Zentrumgemeinden auch nach Auslaufen der Geltungsdauer des Interimgesetzes zur Förderung der Sozialen Erneuerung (Tijdelijke Wet Stimulering Sociale Vernieuwing) am 1. Januar 1997 aufrechtherhalten werden kann. Im Hinblick auf die notwendige Überwachung des Drogengeschehens werden wir für die Teilnahme an den überregionalen Informationsveranstaltungen ebenfalls eine gesetzliche Regelung treffen.
Um Ordnungsstörungen und Kriminalität wirksam bekämpfen zu können, ist ein integrales Konzept erforderlich, an dem sich alle Parteien - Regierung, Gemeindeverwaltungen, Staatsanwaltschaften, Polizei, Delinquentenfürsorge, Gefängniswesen und die Suchthilfe - mit aufeinander abgestimmten Beiträgen beteiligen. Hinsichtlich des Konsums harter Drogen werden die Anstrengungen der lokalen Verwaltungen, der Polizei, der Staatsanwaltschaften und der Helfer auf die Beeinflussung des Verhaltens Süchtiger ausgerichtet sein. Die Tatsache, daß der Konsum von Drogen an sich nicht strafbar ist, ist kein Freibrief für Beschaffungskriminalität, Aggressivität oder Ordnungsstörungen. Süchtige, die sich solcher Zuwiderhandlungen schuldig machen, sollen zur Rechenschaft gezogen werden.
Eine sorgfältige Abstimmung der Maßnahmen zwischen allen beteiligten Stellen ist erforderlich, um die Begleiterscheinungen des Drogenkonsums in Grenzen zu halten. Natürlich soll die Drogenhilfe die Betroffenen erreichen; dennoch halten wir es für erforderlich, daß im Rahmen der Betreuungsmaßnahmen die Sozialisierung der Süchtigen eine zentrale Rolle spielt. Ein Katalog aufeinander abgestimmter Maßnahmen ist hierbei entscheidend. Wichtig ist zunächst eine Intensivierung der präventiven Maßnahmen. Das angekündigte Aktionsprogramm der großen Städte, das umfassende Maßnahmen zur Lösung der Jugendproblematik vorsieht, legt die dafür erforderlichen Fundamente. Durch die Verbesserung der sozialen Perspektiven für sozial gefährdete Jugendliche wird das Übel an der Wurzel angepackt. Ferner muß die Suchthilfe niederschwellig und differenziert sein. Auch für Klienten der Suchthilfeeinrichtungen ist die Schaffung einer sozialen Perspektive u.a. in Form von Schulung und Arbeit entscheidend. Gleichzeitig sollen gegen Drogenabhängige, die weiterhin die Ordnung stören und kriminelles Verhalten an den Tag legen, Strafmaßnahmen ergriffen werden. Auch Einrichtungen der Suchthilfe müssen sich an diese drogenpolitischen Richtlinien halten. Schließlich soll auch für eine ausreichend große Anzahl Gefängniszellen gesorgt werden, damit hartnäckige Täter, auch solche, die gegen Gemeindeverordnungen verstoßen, bestraft werden können.
Die Verhütung und Bekämpfung von Ordnungsstörungen ist ein klar definierter Bestandteil der Sicherheitsvereinbarungen für die großen Städte. Unter anderem für diese Maßnahmen stellt das Kabinett in den kommenden vier Jahren zusätzliche Mittel zur Verfügung (insgesamt 375 Millionen für die Verbesserung der Lebensumwelt und der Sicherheit). In diesem Rahmen sollen die vier großen Städte die Initiative bei der Organisation einer strengeren zentralen Regie auf lokaler Ebene ergreifen, um so ein konsequentes und integriertes Vorgehen zu ermöglichen. Die Hilfseinrichtungen, Polizei, Justiz und Delinquentenfürsorge sind hieran direkt beteiligt. Das Budget für die Reform der Betreuungsmaßnahmen zur Verminderung der Drogenprobleme beträgt 1995 37 Millionen und wird ab 1996 um insgesamt 12,5 Millionen (auf dauerhaft 49,5 Millionen) erhöht.
Zur Gewährleistung einer adäquaten Durchführung der Maßnahmen der Regierung und der großen Städte in bezug auf die Sicherheit und die Drogenproblematik soll eigens eine Projektgruppe, die Überbehördliche Projektgruppe Sicherheit und Suchthilfe (Interbestuurlijke Task Force Veiligheid en Verslavingszorg), ins Leben gerufen werden. Dieser Projektgruppe, der bevollmächtigte Koordinatoren der Regierung und der Gemeinden angehören sollen, ist u.a. die Aufgabe zugedacht, für die rasche Durchführung der in diesem Bericht vorgesehenen Maßnahmen zu sorgen und im Falle von Verzögerungen bei der Regierung oder den Gemeinden, die zuständigen Stellen zu beraten.
Nach dem Vorbild der erfolgreichen Polizeiaktion "Victor", die dieses Jahr in Rotterdam stattfand, werden bei der Polizei und im Strafvollzug ständig Kapazitäten für gezielte Maßnahmen gegen sich regelwidrig verhaltende niederländische und ausländische Drogenabhängige reserviert. Ausländische Drogenabhängige, die sich strafbar machen, sollen erforderlichenfalls direkt ausgewiesen werden, auch wenn es sich um EG-Bürger handelt. Die Zusammenarbeit mit Polizei- und Justizbehörden in den Nachbarländern soll intensiviert werden. Unter anderem im Rahmen der EU soll darauf hingewirkt werden, daß die Suchthilfe in gewissen Ländern verbessert wird, so daß es für die niederländischen Gerichte einfacher wird, die Unterbringung ausländischer Drogenabhängiger in Suchtkliniken ihres Herkunftslandes anzuordnen.
Der Minister des Innern wird eine Gesetzesvorlage einreichen, die für die Gemeinden mehr Möglichkeiten vorsieht, den Zugang zu Wohnungen, die zum Drogenhandel benutzt werden, zu unterbinden. An mehren Orten in den Niederlanden sollen nach dem Amsterdamer Vorbild Meldestellen für Probleme mit Drogenabhängigen eingerichtet werden, die Vermittlungsaufgaben wahrnehmen und Informationen sammeln.
Im Rahmen der stationären Behandlung war man bislang fast ausschließlich darum bemüht, die Abstinenz, d.h. die völlige und bleibende Drogenfreiheit der Klienten, zu erreichen. Für die meisten Süchtigen ist dieses Ziel, vor allem, wenn es kurzfristig erreicht werden soll, zu hoch gegriffen. Auch bei der stationären Behandlung wird das Nebenziel oder sogar das Hauptziel häufiger eine verbesserte soziale Anpassung sein. Wo nötig und möglich wird dafür ein strafrechtlicher Titel angewendet werden.
Im Jahre 1996 soll eine gerichtsmedizinische Suchtklinik eröffnet werden. Diese Klinik ist für Süchtige bestimmt, die schwere Straftaten begangen haben und intensiver Betreuung bedürfen. Die Klinik wird 70 Betten zählen.
Im Rahmen der bereits angelaufenen Maßnahmen zur Verminderung der Folgeerscheinungen des Drogenkonsums soll auch mehr Raum für Projekte geschaffen werden, bei denen Drogenabhängige, denen eine Gefängnisstrafe droht, zu einer stationären oder aber auch ambulanten Behandlung motiviert werden sollen. Auf die Behandlung soll dann eine intensive Betreuung durch Resozialisierungseinrichtungen folgen, wobei auch die Einhaltung der Auflagen kontrolliert werden soll. Die Ministerin der Justiz wird im Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft hierfür 500 der 1996 zusätzlich bereitstehenden Zellen reservieren.
Im Rahmen der Maßnahmen zugunsten der großen Städte sollen ein oder mehrere Versuche durchgeführt werden, bei denen kriminelle Drogenabhängige in einer Art Sicherungsverwahrung sozial wiedereingegliedert werden sollen. Die bereits erwähnte Überbehördliche Projektgruppe Sicherheit und Suchthilfe wird u.a. mit dieser Aufgabe betraut. Eine Unterbringung in dieser Einrichtung für die Betreuung von Drogenabhängigen wird vorerst noch auf der Grundlage der Aussetzung der Untersuchungshaft erfolgen.
Zur Schaffung einer hierfür geeigneten rechtlichen Grundlage wird die Ministerin der Justiz eine entsprechende Gesetzesvorlage einreichen, die sich zum Teil an den Vorschriften für die nicht mehr übliche Unterbringung von Bettlern und Landstreichern in staatlichen Arbeitshäusern orientieren soll. Diese Zwangsaufnahmen könnten die Gerichte für mindestens drei Monate und höchstens ein oder zwei Jahre anordnen. Für das Ausbildungs- und Arbeitsprogramm sollen die Gemeinden Sorge tragen. Die Gemeindeverwaltungen der vier großen Städte haben ihre volle Mitarbeit bei der Verwirklichung dieser Pläne zugesagt; Rotterdam und Amsterdam haben sich außerdem bereit erklärt, einen Teil der Kosten zu übernehmen. Begonnen wird mit einem Versuchsprojekt für etwa 100 Drogenabhängige in der Gemeinde Rotterdam. Die Projektgruppe wird Vorschläge für eine Aufstockung der Kapazität auf mindestens 300 Plätze unterbreiten, davon mindestens 100 für Amsterdam.
Das Kabinett hat mit Interesse von der Empfehlung des Gesundheitsrats Kenntnis genommen, die die Abgabe von Heroin und anderen Opiaten aufgrund medizinischer Indikation befürwortet. Wir werden mit den interessierten Gemeindeverwaltungen über einen oder mehrere Versuche in kleinem Umfang und auf strikt medizinischer Grundlage sprechen. Ziel der Heroinabgabe ist die Verbesserung der medizinischen und sozialen Situation der Drogensüchtigen. Ein Rückgang der Drogenkriminalität und anderer drogenspezifischer Probleme gilt als sehr erwünschte Nebenwirkung. Bei der Evaluierung soll auch auf diese Aspekte eingegangen werden. Es soll mit einem Pilotversuch mit bis zu 50 Drogenabhängigen begonnen werden.
Die entschlossene strafrechtliche Verfolgung des Handels mit harten Drogen wird fortgesetzt. Die Zusammenarbeit mit dem Ausland soll intensiviert werden. Das überregionale Fahndungsteam wird insbesondere die Aufgabe erhalten, polizeiliche Ermittlungen im Ausland zu unterstützen. Ziel dieser strafrechtlichen Maßnahme ist die Aufrechterhaltung möglichst hoher finanzieller und sozialer Schwellen für den Konsum harter Drogen und die Beschränkung der Beteiligung der Niederlande und von Niederländern am internationalen Drogenhandel. Der Verkauf von harten Drogen an Schüler soll schwer bestraft werden. Die Fahndung nach den Köpfen hinter dem lokalen Handel mit harten Drogen (der sog. mittleren Führungsebene) soll höhere Priorität erhalten.
Die strafrechtlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität verlangen von Staat und Gesellschaft in den Niederlanden große Opfer. Das Kabinett hält dies in der heutigen Situation jedoch für unvermeidlich. Die Ministerin der Justiz und der Minister des Innern werden der Zweiten Kammer so rasch wie möglich nach Abschluß der parlamentarischen Untersuchung einen aktualisierten Aktionsplan zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität vorlegen.
Aufgrund der staatsanwaltschaftlichen Richtlinie erhält der Verkauf weicher Drogen in bestimmten Gaststättenbetrieben ohne Alkoholausschank unter strikten Auflagen keine Priorität bei der Fahndung. Die bonafiden Coffeeshops haben bewiesen, daß sie einen Beitrag zur Abschirmung der Konsumenten weicher Drogen gegenüber der Welt der harten Drogen leisten. Die strafrechtliche Duldung soll daher fortgesetzt werden. Die bereits bestehende Praxis, wonach Inhaber von Coffeeshops, die sich an die einschlägigen Bedingungen halten, wegen des Besitzes einiger hundert Gramm Cannabis für den Verkauf in ihrer Kneipe keine Verfolgung zu befürchten haben, wird in der staatsanwaltschaftlichen Richtlinie formalisiert.
Der Verkauf harter Drogen in den Coffeeshops steht in direktem Widerspruch zur zentralen Zielsetzung der Politik in bezug auf die Coffeeshops. Er soll daher immer entschlossen strafrechtlich verfolgt werden.
Die Institution "Coffeeshop" bedarf allerdings eindeutiger Verwaltungsregelungen. Die lokalen Behörden müssen angesichts ihrer Verantwortung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dafür sorgen, daß diese Betriebe so gelegen sind und betrieben werden, daß sie möglichst wenig Störungen verursachen. Durch die Beschränkung auf eine bestimmte Kategorie von Betrieben, nämlich Gaststätten, in denen kein Alkohol zu bekommen ist und keine Spielautomaten stehen, besteht die Möglichkeit, die öffentliche Ordnung auf lokaler Ebene zu gewährleisten. Nähere Regelungen (auf Gemeindeebene) sind erwünscht, um die präventive Kontrolle von Betrieben in bezug auf die Einrichtung, den Unternehmer, Geschäftsführer und Inhaber verschärfen zu können. Vorbestrafte Personen erhalten keine Konzession.
Solche Regelungen und zusätzliche Kontrollmaßnahmen werden zur Erreichung des angestrebten Ziels in bezug auf die Coffeeshops beitragen. Die Durchführung erfordert konkrete Vereinbarungen zwischen Gemeindeverwaltungen, Polizei und Staatsanwaltschaft im Rahmen der Dreiergespräche. Mittlerweile wurde in den meisten größeren Gemeinden bereits eine drastische Reduzierung der Anzahl der Coffeeshops beschlossen, in vielen Fällen auf weniger als die Hälfte der heutigen Anzahl. Das Kabinett unterstützt dieses "Sanierungsvorhaben". In der Nähe von Schulen sollen überhaupt keine Coffeeshops mehr zugelassen werden. Im Prinzip kann im Rahmen der Dreiergespräche beschlossen werden, auf Coffeeshops völlig zu verzichten, wenn in einer bestimmten Gemeinde kein Bedarf an einer solchen Verkaufsstelle besteht.
Im Rahmen der allgemeinen Reform des Gesetzes über den Verkauf alkoholischer Getränke im Handel und im Hotel- und Gaststättengewerbe (Drank- en Horecawet) soll geprüft werden, wie die Möglichkeiten für Gemeinden vergrößert werden können, die entsprechenden Konzessionen zu verweigern oder einzuziehen.
Die bereits genannte Projektgruppe Sicherheit und Suchthilfe soll den Auftrag erhalten, für die Gemeindeverwaltungen, die Polizei, die Staatsanwaltschaft und die Bildungsanstalten ein Gutachterbüro einzurichten, das über die verwaltungsrechtlichen und juristischen Aspekte der Drogenpolitik, darunter die Regelung in bezug auf Coffeeshops, beraten soll.
Der Verkauf von weichen Drogen in Coffeeshops soll auf fünf Gramm pro Kunde beschränkt werden. Coffeeshop-Inhaber, die weiche Drogen verkaufen, die offensichtlich für den Export bestimmt sind, sollen sofern möglich wegen Mithilfe beim grenzüberschreitenden Handel verfolgt werden. Nach Ausländern, die Handelsvorräte in ihr eigenes Land ausführen, soll zur Abschreckung Dritter regelmäßig gefahndet werden. Zu diesem Zweck soll, falls erforderlich, die Hilfe der ausländischen Behörden in Anspruch genommen werden. Durch die Anpassung der Richtlinie soll der Export von Partien für den Eigenverbrauch bestimmter weicher Drogen in Nachbarländer unterbunden werden.
Das zunehmende Angebot von im eigenen Land angebautem Cannabis, dem sog. Nederwiet, erfordert klare Maßnahmen. Die Ministerin der Justiz beabsichtigt, eine Gesetzesvorlage einzureichen, in der die gesetzliche Höchststrafe für den Anbau von Cannabis von zwei auf vier Jahre erhöht wird. Bei der Fahndung und Strafverfolgung soll dem großangelegten gewerbsmäßigen Anbau von Cannabis Priorität gegeben werden. Hiermit soll verhindert werden, daß Nederwiet ein Exportprodukt wird. Der Heimanbau kleiner Mengen Nederwiet durch Volljährige, der sich im Rahmen dessen bewegt, was in den Dreiergesprächen vereinbart worden ist, erhält keine Priorität bei der Fahndung und Strafverfolgung.
Wir betrachten das hier umrissene integrierte verwaltungs- und strafrechtliche Konzept als wichtige Verbesserung zur Kontrolle der Coffeeshops. So kann möglicherweise auch der Einfluß krimineller Organisationen auf die Coffeeshops verringert werden. Dies soll in den kommenden Jahren als Prüfstein für die Coffeeshop-Maßnahmen dienen.
Die Europäische Union hat Initiativen ergriffen, um einen besseren Einblick in den Umfang und die Entwicklungen in bezug auf den Drogenkonsum in Europa zu erhalten. Zu diesem Zweck wurde in Lissabon die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht gegründet.
Auch verschiedene UNO- Organisationen und der Europarat (Pompidou-Gruppe) führen regelmäßig Untersuchungen auf diesem Gebiet durch. Die niederländische Regierung legt großen Wert auf bessere und miteinander vergleichbare statistische Untersuchungsergebnisse über den Drogenkonsum. Sie tragen zu einer besseren Beurteilung der drogenpolitischen Maßnahmen bei, was zu einer Versachlichung der Diskussion führen kann, die dann weniger durch Vorurteile und festgefügte Auffassungen beherrscht wird. Auf diese Weise wird dann vermutlich das Verständnis für die Ausgangspunkte und Auswirkungen der niederländischen Drogenpolitik wachsen. Die Regierung wird u.a. im Rahmen der EU und der UNO Initiativen zur Erweiterung des statistischen und wissenschaftlichen Programms zur Erforschung des Drogenkonsums ergreifen.
Im Rahmen der Reformvorhaben auf dem Gebiet der Betreuung soll - unter Berücksichtigung bestimmter Aspekte der öffentlichen Ordnung - der Kontrolle und Evaluierung mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden; es sollen u.a. regelmäßig Verbraucherumfragen durchgeführt werden.
In Zusammenarbeit mit der Niederländischen Vereinigung von Einrichtungen der Suchthilfe (NeVIV) wurde mit qualitätsfördernden Maßnahmen ein Anfang gemacht. Ferner hat die Ministerin für Gesundheit, Gemeinwohl und Sport die Evaluierung präventiver Maßnahmen vorgesehen. Der Stiftung Zukunftsszenarien Gesundheitswesen (Stichting Toekomstscenario's Gezondheidszorg) wurde der Auftrag erteilt, auch in bezug auf die Suchtproblematik Zukunftsszenarien zu entwickeln*. Auch hierbei soll dem europäischen Kontext der Problematik Aufmerksamkeit geschenkt werden.
Bei der Evaluierung der Coffeeshop-Maßnahmen sollen auch auf die Trennung der Märkte für weiche und harte Drogen, auf die Auswirkungen der Kommunalpolitik auf die öffentliche Ordnung sowie auf die Rolle krimineller Organisationen in bezug auf Coffeeshops (und deren Versorgung mit Drogen) geachtet werden.
Wir geben uns nicht der Illusion hin, mit diesem Bericht für eine lange Reihe von Jahren einen detaillierten Plan für die niederländische Drogenpolitik vorgelegt zu haben. Die Art des Drogenkonsums ändert sich ständig. Eine pragmatische, d.h. eine auf konkrete Ergebnisse abzielende Politik muß daher flexibel sein. Wir sind der Auffassung, daß mit diesem aufgrund einer objektiven Situationsanalyse erstellten Bericht ein Programm für die niederländische Drogenpolitik aufgestellt worden ist, das konstruktiv und realistisch ist und das den im In- und Ausland vorgebrachten Einwänden in angemessener Weise Rechnung trägt. Das hier entwickelte drogenpolitische Konzept ist darauf ausgerichtet, die spezifisch niederländische humane und auf die soziale Integration der Drogenkonsumenten ausgerichtete Politik fortzusetzen und gleichzeitig den sozialen Auswüchsen des Drogenkonsums Einhalt zu gebieten. In Teilbereichen ist der geplante Maßnahmenkatalog möglicherweise noch inkonsistent. Zu bedenken ist, daß es bei der Drogenpolitik nicht um Logik geht, sondern um die Auseinandersetzung mit einer schwierigen und vielschichtigen Problematik, die den raschen sozialen und kulturellen Entwicklungen im In- und Ausland unterworfen ist.
Sowohl der Drogenkonsum als auch die Drogenpolitik haben grenzüberschreitenden Charakter. Das nunmehr entwickelte drogenpolitische Konzept stützt sich auf das in den vorangegangen Jahren geschaffene Fundament und bietet gleichzeitig Möglichkeiten, rasch auf die nationalen und internationalen Entwicklungen zu reagieren. Dieser Bericht ist in unseren Augen ein für die Drogenpolitik wohlüberlegter Schritt vorwärts.
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